Schutzausrüstung rechtssicher produzieren:
Guidelines der msg advisors zur Herstellung von PSA- und MP-Masken
Eine Umstellung der Produktion auf die Herstellung von Schutzausrüstung kann im Kontext der Corona-Pandemie zur Existenzsicherung von Unternehmen beitragen, die bislang nicht im streng regulierten Gesundheitsmarkt tätig waren. Insbesondere ein hoher Bedarf an Masken wird auch in den nächsten Monaten zu decken sein.
Die erste Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstieg in die Fertigung ist eine genaue Kenntnis der Unterschiede zwischen PSA-Masken (Verbraucher) und MP-Masken (medizinischer Bereich). Der Guideline der msg advisors fasst die wesentlichen Empfehlungen und Verordnungen von Behörden zu diesem Thema zusammen. Zusätzlich führt unsere Infografik durch die Unterschiede zwischen PSA und MP-Produkten.
Guideline zur rechtssicheren Produktion von Schutzausrüstung
Guideline zur rechtssicheren Produktion von Schutzausrüstung
Um den Bedarf an Schutzausrüstungen während der Corona-Pandemie zu bewältigen, lockert die Europäischen Kommission vorübergehend die strengen Regeln des Binnenmarktes. Somit dürfen Unternehmen zeitweise unsterile OP-Atemmasken ohne CE-Kennzeichnung herstellen und an medizinische Fachkräfte abgeben.
Welche Haftungsrisiken, Anzeigenpflichten und Richtlinien sind bei einer solchen Maskenfertigung bzw. bei einer entsprechenden Umstellung der Produktion zu beachten? Was geschieht auf langfristige Sicht mit diesem Investment, wenn die EU-Kommission die strengen Regeln reaktiviert? Unser Guideline fasst die wesentlichen Punkte zusammen.
Guideline zur Produktion von unsterilen /
sterilen OP-Masken für medizinische Fachkräfte
Weitere Informationen über die msg advisors als Beratungspartner für die Gesundheitsbranche erhalten Sie in unserem Life Science & Healthcare Bereich sowie auf der Website der msg industry advisors.
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Thomas Praska
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Christoph Piller
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